Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Veranstalter · Stand: 25. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Bela Goldmann, Backstage Software, Gottschedstraße 17, 22301 Hamburg (nachfolgend „Backstage“), und Veranstaltern, Clubs und sonstigen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der Software Backstage. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Backstage ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungen
Backstage stellt dem Kunden eine Ticket-Website und eine Verwaltungsoberfläche (Backstage) für den Verkauf von Tickets und Zusatzleistungen, den Einlass, die Auswertung und die Kommunikation mit Käufern bereit. Der konkrete Leistungsumfang, das Design und individuelle Anpassungen werden im Einzelfall vereinbart. Backstage entwickelt die Software laufend weiter und darf Funktionen ändern, soweit der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt.
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt durch eine individuelle Vereinbarung in Textform zustande, in der Leistungsumfang, Vergütung und Start festgelegt werden.
§ 4 Vergütung und Zahlungsabwicklung
Die Zahlungen der Ticketkäufer laufen über ein eigenes Stripe-Konto des Kunden. Backstage erhält je verkauftem Ticket eine Vergütung in Höhe des vereinbarten Prozentsatzes, sofern nicht anders vereinbart 5 % des Ticketpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung wird bei jedem Verkauf automatisch über Stripe einbehalten. Eine Grundgebühr fällt nicht an, soweit nichts anderes vereinbart ist. Gebühren von Stripe trägt der Kunde. Individuelle Entwicklungen und Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet. Der Kunde kann die Vergütung ganz oder teilweise als Servicegebühr an die Käufer weitergeben.
§ 5 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist Veranstalter der über Backstage verkauften Veranstaltungen und Vertragspartner der Ticketkäufer. Er ist verantwortlich für seine Veranstaltungen, die Angaben auf seiner Website, seine eigenen Geschäftsbedingungen gegenüber den Käufern, die Durchführung und gegebenenfalls Rückabwicklung der Veranstaltungen sowie die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen Pflichten. Zugangsdaten hat er geheim zu halten.
§ 6 Daten und Datenschutz
Die Daten der Ticketkäufer gehören dem Kunden. Backstage verarbeitet sie ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Nach Vertragsende erhält der Kunde auf Wunsch einen Export seiner Daten, danach werden sie gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 7 Verfügbarkeit
Backstage bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Ausfälle durch Wartung, höhere Gewalt oder Störungen bei Dienstleistern wie Hosting- oder Zahlungsanbietern, die Backstage nicht zu vertreten hat, begründen keine Ansprüche, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Haftung
Backstage haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Bereits veröffentlichte Veranstaltungen werden bis zu ihrem Ende abgewickelt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags wirksam.